Hier kannst du dich oder dein Kind bei uns im Stamm als Mitglied anmelden.
Fülle dazu im nächsten Schritt das Anmeldeformular aus. Das ist das offizielle Formular vom BdP. Wunder dich nicht - das ist quasi ein Formular im Formular.
Wenn du dich oder dein Kind dort angemeldet hast, klicke unten wieder auf den grünen Button „Weiter“ um noch die Fotorechtserklärung und ggf. ein SEPA-Lastschriftmandat abzugeben.
Wir wissen, dass du zum Teil Daten doppelt angeben musst. Leider lässt sich das aktuell jedoch nicht verhindern, da über das Anmeldeverfahren vom BdP keine zusätzlichen Informationen abgefragt werden können. Diese Lösung erlaubt es uns jedoch den Anmeldeprozess komplett papierlos zu gestalten.
Deine Anmeldung war erfolgreich, wenn dir eine PopUp mit einer Bestätigung auf dem Bildschrim angezeigt wird.
Damit du unsere Willkommensemail erhältst, musst hier bitte der Vor- und Nachname des neuen Mitglieds und eine E-Mailadresse eintragen werden. Dort erhältst du alle wichtigen Informationen, die du zum Start brauchst.
Mit der Mitgliedschaft in unserem Stamm wirst du automatisch in unseren Emailverteiler eingetragen. Darüber erhältst du alle Informationen und Ankündigungen zu Lagern, Tagesaktionen, usw.
Wenn du dies nicht möchtest hast du die Möglichkeit dich am Ende einer erhaltenen Email aus unserem Verteiler auszutragen. Davon raten wir jedoch ab.
Bilder von meinem Kind/ mir dürfen in den unten aufgeführten Medien für die Stammesarbeit veröffentlicht werden.
Der Name Ihres Kindes wird in keinem Fall veröffentlicht. Das Bild wird ausschließlich im
Zusammenhang mit der Berichterstattung zu unseren Pfadfinderaktionen verwendet und es
werden keine kommerziellen Zwecke damit verfolgt. Durch die Veröffentlichung des Bildes wird
keine Schamgrenze überschritten oder das Persönlichkeitsrecht ihres Kindes gefährdet. Sie
können dieses Einverständnis jederzeit schriftlich widerrufen.
Medien, in denen Bilder Ihres Kindes veröffentlicht werden dürfen:
• Broschüren des Stammes
• Schaukasten
• Internetseiten des Stammes bzw. des übergeordneten Pfadfinderverbandes
• Foto zum Pressebericht
• Facebook-Seite (und App) des Stammes
• Instagram-Seite (und App) des Stammes
• Werbematerial zur Mitgliedergewinnung
Außerdem bin ich mir darüber bewusst, dass die Mitgliedsdaten elektronisch verwaltet werden.
Rechtliche Grundlage:
Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des vom Gesetz geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts (§ 22,
Kunsturheberrechtsgesetz). Es gilt der Grundsatz, dass Fotos nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder
veröffentlicht werden dürfen. Es handelt sich um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung. Deshalb kann bei
Minderjährigen eine Einwilligung nur durch den gesetzlichen Vertreter erklärt werden.
Über das SEPA-Lastschriftmandat wird der jährlich anfallende Mitgliedsbeitrag eingezogen. Das Ausfüllen ist nicht verpflichtend. Ist kein SEPA-Lastschriftmandat gewünscht, klicke einfach auf "Weiter".